Vermietung Vereinslokal FGV Kesselhalden
( Platzangebot für ca. 50. Personen )
gültig ab dem 1. April 2023
Zuständigkeit:
Platzwart Sejdiu Ahmed: Tel. 079 504 47 68
Vermietung:
An die Vereinsmitglieder für persönliche Familienfeste. An fremde Vereine und Firmen nur unter der Bedingung, dass ein Pächter des FGV Kesselhalden am Anlass teilnimmt. Im Zweifelsfalle ist vor der Reservation mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern Kontakt aufzunehmen.
Vermietungszeit:
Jeweils von 12:00 Uhr mittags bis zum folge Tag 12:00 Uhr mittags ( 24 Std. ) keine 1/2 Tage möglich!
Reservation:
Eintrag im Kalender durch den Platzwart Sejdiu Ahmed. Eine Woche vor dem Fest muss es mit Sejdiu Ahmed besprochen werden, damit die Getränke rechtzeitig nachbestellt werden können. Er/Sie erteilen weitere Instruktionen und bestätigen die Vermietung.
Getränke:
Die Getränke sind ( ausgenommen Weine ) aus dem Angebot des FGV Kesselhalden gemäss aktueller Preisliste zu beziehen. Es ist eine Liste des Bezuges mit der Berechnung des Endbetrages zu erstellen. Die Bezahlung der Getränke erfolgt mit der Mietabrechnung. Bei Gruppengrössen ab 15 Personen wird ein Mindestverbrauch an Getränken von 50CHF erwartet. Trifft dies nicht ein, wird das Zapfgeld fällig.
Abfall:
Der Abfall ist in selbst mitgebrachten Abfallsäcken zu entsorgen!
Musik:
Bis 22:00 Uhr in normaler Lautstärke. Allgemein ist zu beachten, dass der Lärmpegel tief zu halten ist. Wir sind verpflichtet, auf unsere Nachbarn an der Höchsterstrasse Rücksicht zu nehmen.
Infrastruktur:
Gläser, Teller, Besteck, Wasser, Strom, Gasgrill, Tische und Bänke zum Aufstellen im Freien können benützt werden (müssen selber aufgestellt und wieder weggeräumt werden). Wasser, Toiletten und Boiler können nur während der Gartensaison genutzt werden.
Lärm:
Der Anlass kann durch den Vermieter beendet werden, falls die Lärmemission den üblichen Rahmen überschreitet. Am Abend ist dem zu dieser Tageszeit ausgeprägten Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Betroffenen Nachbarn Rechnung zu tragen. Die Beendigung des Anlasses ist im Ermessen des verantwortlichen Vorstandsmitgliedes überlassen.
Reinigung:
Bis um 12:00 Uhr Mittag des Folgetages muss die Reinigung und der Abtransport von mitgebrachten Utensilien erfolgt sein. Bei verspäteter Abgabe (nach 12:00 Uhr mittags) wird eine Umtriebsgebühr von Fr. 30.- erhoben. Es ist ausschliesslich privates Reinigungsmittel zu verwenden. Nachträgliche Reinigung durch den Verein wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Parkplätze:
Es stehen nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze beim Areal zur Verfügung. Diese sind für die Vereinsmitglieder des FGV Kesselhalden vorbehalten. Wir bitten Sie, Ihre Gäste/Besucher darauf hinzuweisen, dass die Motorfahrzeuge an der Höchsterstrasse oder beim Schulhaus Zil (Gratisparkplätze) abzustellen sind.
Beschädigungen:
Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen die durch den Mieter verursacht worden sind, wird vom Verein des FGV Kesselhalden, dem Mieter in Rechnung gestellt.
Haftung:
Der Verein FGV Kesselhalden übernimmt keine Haftung, die durch Schäden an Gebäuden oder an Personen oder an Drittpersonen verursacht worden sind.
Toiletten:
Unsere Toiletten stehen dem Mieter zur Verfügung, die Schlüssel werden vom Platzwart Sejdiu Ahmed oder von dem Präsidenten dem Mieter ausgehändigt. Die Reinigung der Toiletten wird durch den Mieter ausgeführt. Bis zum Abgabetermin, spätestens um 12:00 Uhr sind die Toiletten wieder sauber abzugeben.
Mietgebühr:
Fr. 40.- Vereinsmitglieder für persönliche Feste. Die Getränke sind ausschliesslich vom Verein aus dem Vereinskühlschrank gem. Preisliste zu beziehen. (Ausser Wein und Spirituosen)
Fr. 80.- für Firmen, Vereine oder nahestehende Organisationen. Die Getränke sind ausschliesslich vom Verein aus dem Vereinskühlschrank gem. Preisliste zu beziehen. (Ausser Wein und Spirituosen)
Fr. 15.- an die Stromkosten zu bezahlen.
Fr. 15.- für die Benutzung der Heizung währen der kalten Jahreszeit
Fr. 40.- für die Seitenverkleidungen mit Plache (zwei Seiten) inkl. Montage und Demontage.
Fr. 5.- zusätzlicher Kühlschrank. Dieser muss unbedingt vorbestellt werden.
Fr. 25.- Grill inkl. Gas
Fr. 25.- Geschirrspülmaschine
Fr. 40.- Zapfgeld
Die Preise der Vermietung gelten nur, wenn die Bestimmungen vollständig eingehalten werden, andernfalls werden Zuschläge erhoben. Gibt es berechtigte Klagen, behält sich der Vorstand vor, den Mieter für weitere Vermietungen des Vereinslokals auszuschliessen.
Bezahlung:
Zur Abrechnung der Vermietung wird durch den Mietenden und dem Vermieter gemeinschaftlich ein Dokument ausgefüllt und unterschrieben. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung.
Wichtig:
Wenn Vereinsanlässe stattfinden (gem. Jahresprogramm) ist das Vereinshaus ausschliesslich dem Verein vorbehalten! An diesen Daten, kann keine Vermietung an unsere Mitglieder oder an auswärtige Organisationen stattfinden. Es versteht sich von selbst, dass nach dem Gebrauch das Material wieder in dem Zustand zurückgegeben wird wie man es vor dem Mieten vorgefunden hatte, (Toiletten mit eingeschlossen!) Das Mieten unseres Vereinslokals setzt voraus, dass der Mieter die Mietbedingungen gelesen, verstanden und die Mietbedingungen anerkennt.
Der Vorstand behält sich die Ausnahmeregelung vor, dass für besonders verdiente Vereinsmitglieder die Miete durch Vorstandsbeschluss gratis erfolgen kann.
Weiter besteht keine Vermietungspflicht. Der Vorstand kann ohne weitere Begründung eine Vermietung ablehnen.
März 2024
Der Vorstand
Familiengärtner-Verein St. Gallen Ost Kesselhalden